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14.1.2006

GEZ und DVB-T

Abgelegt unter: — dax @ 1:29 pm

Mit der Einführung von DVB-T kann man ja mit einem alten Fernseher nicht mehr so ohne weiteres in den Genuss der öffentlich-rechtlich gestalteten Medienwelt kommen. Man könnte meinen, dass man also keine GEZ-Gebühren mehr zahlen müsste. Die GEZ sieht das anders.

Meiner Auffassung nach ist ein Fernsehgerät mit herkömmlichem, nicht DVB-T fähigen Empfangsteil mit einem reinen Monitor ohne Empfangsteil gleichzusetzen. Diese sind (oder waren?) bisher nicht gebührenpflichtig.

Mit beiden Geräten kann man Videosignale darstellen, jedoch keinen Rundfunk empfangen. Beim Monitor nicht, weil er kein Empfangsteil besitzt, beim herkömmlichen Fernseher nicht, weil er ein Empfangsteil besitzt, welches einer veralteten Norm entspricht, für die keine Programme mehr ausgestrahlt werden.

Die GEZ argumentiert, dass man an ein Fernsehgerät ohne besondere technische Massnahmen mit wenigen Handgriffen eine Set-Top-Box (z.B. DVB-T Empfänger) anschliessen und somit in den Genuss der öffentlich-rechtlichen Geldverbrennung kommen kann.

Dieses Argument ist jedoch uneingeschränkt auch für die bisher gebührenfreien Monitore gültig. Ich vermute, dass hier schleichend auch die Monitore besteuert werden sollen, denn wenn die Argumentation für Fernsehgeräte vor den Gerichten so durchgeht, kann man sie ja auch auf die Monitore anwenden.

Wir sollten alle darauf achten, dass das nicht passiert! Schliesslich kann nach dieser Argumentation ja auch das noch nicht gekaufte Gerät besteuert werden, denn es ist kein besonderer technischer Aufwand nötig, um es zu kaufen und die Installation erfolgt zuhause mit wenigen Handgriffen. Somit wäre potenziell jeder GEZ-pflichtig und die GEZ endlich als versteckte Steuer enttarnt. Ich habe die Hoffnung, dass die GEZ sich damit selbst ein dickes Ei legt. Ich bin mal gespannt auf die ersten Gerichtsurteile dazu - vielleicht lässt sich ja auch noch die ab 2007 einsetzende Besteuerung von internetfähigen PCs unterbinden.

Ich habe eine E-Mail an die GEZ geschrieben und um eine Aufklärung zu diesem Sachverhalt gebeten. Es werden noch Wetten angenommen, ab das Selbsterhaltungs- und Geldverbrennungskartell überhaupt antwortet. Ich wage es ja zu bezweifeln.

Hier die E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bisher waren reine Monitore ohne Empfangsteil nicht gebührenpflichtig.

In Ihrer FAQ auf www.gez.de heisst es nun:

Frage:
“Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik
mein Fernsehgerät deshalb abmelden?”
Antwort:
“Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang. Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist. Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann. Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.”

Rein technisch ist ein Fernsehgerät mit einem konventionellen, nicht DVB-T fähigen Tuner einem reinen Monitor ohne Tuner gleichzusetzen, denn ein Empfang von Rundfunksendungen ist ohne zusätzliche Set-Top-Box damit nicht möglich.

Die Installation einer Set-Top-Box erfordert ihrer Auffassung nach keinen besonderen technischen Aufwand.
Diese Argumentation trifft jedoch ebenfalls auf die bisher gebührenfreien, reinen Monitore zu. Auch an diese lässt (und liess sich in der Vergangenheit) ohne besonderen technischen Aufwand eine Set-Top-Box für Satelliten- oder DVB-T Empfang anschliessen.

Ich bitte Sie daher, mir folgende Fragen zu beantworten:

1) Wie begründen Sie den Unterschied in der Gebührenpflicht zwischen einem reinen Monitor und einem - technisch gleichzusetzenden - Fernsehgerät mit unbrauchbarem Empfangsteil?

2) Sind reine Monitore auch weiterhin nicht gebührenpflichtig, oder haben Sie die Gebührenpflicht auch auf diese ausgeweitet?

3) Wenn die Anschaffung einer Set-Top-Box nicht als besonderer technischer Aufwand gilt, gilt die Anschaffung eines Fernsehgeräts dann als besonderer technischer Aufwand? Schliesslich kann ein beim lokalen Fernsehhändler bereitgehaltenes Fernsehgerät ohne besonderen technischen Aufwand durch einfache Handgriffe in Betrieb genomen werden.

Für die Beantwortung meiner Fragen habe ich eine Frist zum 31. Januar 2006 vorgemerkt

Mit freundlichen Grüssen,

Michael Beck

31.12.2005

Stimmen aus dem All

Abgelegt unter: — dax @ 9:40 pm

Eigentlich mehr in silvesterlicher Abwartstimmung zeigte ich heute einem Bekannten, wie leicht es ist Datenpakete von der Internationalen Raumstation ISS zu empfangen. Nach dem Überflug drehte ich die Lautstärke am Gerät herunter, und chattete ein bisschen. Irgendeine innere Stimme sagte mir jedoch um Punkt 21:15, ich solle doch die Lautstärke bitte wieder aufdrehen. Und sie hatte Recht! Und zwar sowas von Recht! Aus dem Lautsprecher tönte statt der erwarteten AX25-Datenpakete laut und klar die Stimme von Commander Bill McArthur, KC5ACR, mit dem ISS-Rufzeichen NA1SS.

Nun hört man die ISS mit ihrem fliegenden Digipeater in AX25 mehr als ein Dutzend mal am Tag, jedoch ist es ein recht seltenes Ereignis, wenn einer der Astronauten zum Zeitvertreib das Mikrofon ergreift und mit Funkamateuren aus aller Welt spricht.

Hektisch schaltete ich die Endstufe ein und sah aufs Trackingprogramm. Mist, der Scheitelpunkt des Überfluges war erreicht, ab jetzt würden die Signale immer schwächer werden, bis sie in 4-5 Minuten komplett verstummen. 20 Sekunden Vorheizzeit für die gute alte Doppelpentode Marke 3E29 Baujahr 1947 müssen reichen. Es befinden sich ja notfalls zwei Ersatzröhren in der Bastelkiste. Also los. “NA1SS, DH5DAX, you are five nine". Ein Italiener war stärker. Röhre wohl noch nicht auf Betriebstemperatur.

Beim dritten Anruf klappte es dann. “DH5DAX, five and nine, happy new year, NA1SS".

So lasse ich das Jahr gerne zuende gehen.

Und weil’s so schön war, gab’s beim Überflug um 22:48 nochmal NA1SS zu hören - und davon habe ich sogar einen Mitschnitt: Klickst Du hier

13.12.2005

Deutschland und die .eu

Abgelegt unter: — dax @ 4:21 pm

Eine interessante Beobachtung:

Die offizielle Vergabestelle für .eu-Domains EURid hat es den Mitgliedsstaaten freigestellt, eine Liste mit Domains einzureichen, welche unter .eu garnicht oder nur nach besonderen Richtlinien registriert werden dürfen.

Zitat:

Member States have been allowed to submit a list of broadly recognised names with regard to geographical and/or geopolitical concepts which affect their political or territorial organisation

Es geht hier im Grunde darum, Domaingrabbing für geografisch und/oder geopolitisch relevante Begriffe zu unterbinden.

Während die anderen Länder diese Liste auch im Sinne des Erfinders nutzen, meint Deutschland mal wieder sich profilieren zu müssen.

In einer Art, die Herrn Büssow (und auch den Reichspropagandaminister) sicher sehr erfreut, wird diese Möglichkeit der Ausschlussliste missbraucht, um Präventivzensur zu betreiben.

Schon beim kurzen Überfliegen der Liste stellt man fest, dass hier nicht nur geografisch oder geopolitisch relevante Begriffe gesperrt wurden, sondern auch eine ganze Menge Begriffe im Kontext des dritten Reiches.

Meinereiner ist ja nun seit seiner Punk-Jugend komplett linkskonservativ und freut sich über jeden Dämpfer für Jegliches rechts abseits der Mitte, aber Zensur ist nunmal ein Mittel der Unterdrückung, und die hat in einer modernen Demokratie nichts verloren.

Zu indirekt formuliert?

Okay, nochmal in RTL2-kompatibel: Es ist natürlich gut, dass niemand unter 1000jaehriges-reich.eu oder arisches-deutschland.eu rechte Propaganda verbreiten kann. Schlecht ist aber, dass aufgrund der gleichen ‘Sperrung’ auch niemand unter drittesreich.eu über die Greueltaten der Nazis berichten und somit aufklären kann.

Denken wir mal 10 Jahre weiter. Ein Achtklässler schreibt ein Referat über das Deutschland des frühen 20. Jahrhunderts. Für seine Recherchen benutzt er natürlich ausschliesslich Suchmaschinen, denn Bücher gibt es ja nicht mehr, dafür hat jetzt jeder Schüler ein $100 Laptop

Durch die konsequente Ausblendung ‘rechtsrelevanter’ Inhalte kommt er zu dem Schluss, dass in den 30er Jahren in Deutschland ein unheimliches Wirtschaftswachstum geherrscht haben muss, weil ja schliesslich Autobahnen gebaut wurden und die metallverarbeitende Industrie boomte wie nie.
Dass zur gleichen Zeit Daten einer Volkszählung dazu missbraucht wurden, um bestimmten Bevölkerungsgruppen gelbe Sterne aufzukleben und hinterher aus ihrer Haut Lampenschirme zu machen ist 2015 sicher schon erfolgreich wegzensiert worden.

Das Einzige, was wir nach dem Krieg astrein gelernt haben, ist die amerikanische Doppelmoral zu leben und bloss nicht selbständig zu denken.

O imbecillitas, imperatrix mundi!

25.11.2005

Dummes Volk!

Abgelegt unter: — site admin @ 11:07 pm

Kein Kommentar

24.11.2005

History repeating

Abgelegt unter: — dax @ 9:56 pm

Die Geschichte wiederholt sich...

Nicht nur, dass die Kampagne ‘Du bist Deutschland’ total behämmert ist - sie beweist sogar auf eindrucksvolle Weise, dass die selbsternannten Medienmacher zu arrogant zum recherchieren sind - oder ist das Absicht?

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