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WerderstrassenWeitesWeblog

24.1.2006

Scheduled Downtimes

Abgelegt unter: — dax @ 6:52 pm

Gerade wollte ich das WebWhois von denic.de testen. Schade, Wartungsarbeiten.

Die Online-Registrierung, die Domainabfrage (Web-Whois) und die Transit-Seiten sind von 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr nicht verfuegbar. Bitte versuchen Sie es danach noch einmal.

Da es schon 18:34 war, dachte ich mir es könne wohl nicht mehr lange dauern und probierte es um 18:48 erneut.

Die Online-Registrierung, die Domainabfrage (Web-Whois) und die Transit-Seiten sind von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr nicht verfuegbar. Bitte versuchen Sie es danach noch einmal.

Beruhigend, dass es beim Denic genau so läuft wie in jedem anderen datenverarbeitenden Unternehmen :)

20.1.2006

Die GEZ hat geantwortet

Abgelegt unter: — dax @ 10:24 am

Schnell ist man ja, bei der GEZ - am 14. Jänner schrieb ich eine E-Mail, mit der Bitte um Aufklärung zum Sachverhalt “Gebührenpflicht analoger Fernsehempfänger im Zusammenhang mit DVB-T". WerderstrassenWeitesWeblog berichtete

Nur vier fünf Tage später ist die Antwortmail da. Man hat sich offensichtlich sehr viel Mühe gegeben meine Fragen zu beantworten und auf jedes Detail gesondert einzugehen. Ich möchte euch diese Mail natürlich nicht vorenthalten, hier ist sie:

Sehr geehrter Herr Beck,

der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) vom 31.08.1991, zuletzt
geändert durch Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlich
Staatsverträge vom 08.10./15.10.2004 - gültig ab 01.04.2005 - ist
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Rundfunkgebühren.

Durch die Zustimmungsgesetze der Länderparlamente wurde der Staatsvertrag
zu unmittelbar geltendem Landesrecht.

Die Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die
Hörfunk- und/oder Fernsehleistungen auch tatsächlich empfangen werden.

Jeder Rundfunkteilnehmer hat grundsätzlich für jedes seiner
Rundfunkempfangsgeräte eine Grundgebühr und für jedes Fernsehgerät
zusätzlich eine Fernsehgebühr zu zahlen ( § 2 Absatz 2
Rundfunkgebührenstaatsvertrag ).

Die Gebührenpflicht ist ausschließlich vom Bereithalten der Rundfunkgeräte
abhängig.

Welche Programme Sie tatsächlich empfangen oder ob Sie Ihre Rundfunkgeräte
überhaupt nutzen, ist unerheblich.

Fragen zur Programmgestaltung richten Sie bitte direkt an Ihre
Rundfunkanstalt. Die GEZ ist dafür nicht zuständig.

Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen ein Rundfunkprogramm
(Hörfunk- oder Fernsehprogramm) empfangen oder aufgezeichnet werden kann.

Dazu gehören auch tragbare Radios oder Fernsehgeräte mit oder ohne
Netzanschluss/Stecker, Radiowecker, Radiorecorder,
Transistor- und Autoradios, Fernsehgeräte als Monitore für Heimcomputer,
PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, Videorekorder mit
Empfangsteil, ebenso daran angeschlossene Lautsprecher oder Monitore, wenn
sie als gesonderte Hör- oder Sehstelle betrieben werden.

Eine Abmeldung kann nur erfolgen, wenn das Fernsehgerät aus dem Haushalt
entfernt wird. Auch
ein Lagern des Gerätes im Keller würde nicht die Voraussetzungen für eine
Abmeldung erfüllen.

Mit freundlichem Grüßen

Gebühreneinzugszentrale
i.A. Jürgen Bestgen

(See attached file: Staatsvertrag.pdf)

Ihr Schreiben wurde unter folgendem Aktenzeichen gespeichert: 06165842550
Jü.

Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem
Teilnehmerkonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die
Teilnehmernummer und/oder Anschrift angeben unter der Ihre Geräte
angemeldet sind.

Natürlich ist es bei der Präzision der Antworten, insbesondere im Bezug auf meine klar formulierten Fragen, nicht einfach, die relavanten Informationen herauszulesen. Ich möchte diese daher nochmal kurz zitieren:

Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen ein Rundfunkprogramm
(Hörfunk- oder Fernsehprogramm) empfangen oder aufgezeichnet werden kann.

Die GEZ bestätigt also meine Meinung, dass ein analoges Fernsehgerät kein gebührenpflichtiges Rundfunkempfangsgerät ist, denn mit diesem müsste man ja Rundfunkprogramm empfangen oder aufzeichnen können. Das geht natürlich nicht, denn die analoge Glotze versteht ja kein DVB-T. Gewonnen!

Ich bedanke mich mal für die ausführlichen Informationen:

Subject : Re: your mail - Aktenzeichen 06165842550

Sehr geehrter Herr Bestgen,

On Thu, 19 Jan 2006 temp@gez.de wrote:

> Die Gebührenpflicht ist ausschließlich vom Bereithalten der Rundfunkgeräte
> abhängig.
[…]
> Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen ein Rundfunkprogramm
> (Hörfunk- oder Fernsehprogramm) empfangen oder aufgezeichnet werden kann.

vielen Dank für die Bestätigung, dass gebührenpflichtige Rundfunkempfangsgeräte
ausschliesslich jene Geräte sind, mit denen ein Rundfunkprogramm (Hörfunk-
oder Fernsehprogramm) empfangen oder aufgezeichnet werden kann.

Mit einem analogen Fernsehgerät ist spätestens mit Abschaltung des letzten
analogen Fernsehsenders - wie in grossen Teilen unseres wunderschönen Vaterlandes
bereits geschehen - ein solcher Empfang nicht möglich. Es handelt sich somit nicht
mehr um ein Rundfunkempfangsgerät laut der von Ihnen genannten
Definition.

Ich bitte Sie höflich, den entsprechenden Absatz in der FAQ zu DVB-T auf
Ihrer Webseite abzuändern, da die dort veröffentlichte, offensichtlich
falsche, Information in der Internetgemeinde für einige Verwirrung sorgt.

Vielen Dank und liebe Grüsse,

Michael Beck

Ob die das wohl unkommentiert lassen? ;)

17.1.2006

Der beste Blondinenwitz aller Zeiten

Abgelegt unter: — dax @ 11:57 am

Wirklich Klasse, was so durch die Bloggergemeinschaft wandert - guckst Du da: Der beste Blondinenwitz aller Zeiten

14.1.2006

GEZ und DVB-T

Abgelegt unter: — dax @ 1:29 pm

Mit der Einführung von DVB-T kann man ja mit einem alten Fernseher nicht mehr so ohne weiteres in den Genuss der öffentlich-rechtlich gestalteten Medienwelt kommen. Man könnte meinen, dass man also keine GEZ-Gebühren mehr zahlen müsste. Die GEZ sieht das anders.

Meiner Auffassung nach ist ein Fernsehgerät mit herkömmlichem, nicht DVB-T fähigen Empfangsteil mit einem reinen Monitor ohne Empfangsteil gleichzusetzen. Diese sind (oder waren?) bisher nicht gebührenpflichtig.

Mit beiden Geräten kann man Videosignale darstellen, jedoch keinen Rundfunk empfangen. Beim Monitor nicht, weil er kein Empfangsteil besitzt, beim herkömmlichen Fernseher nicht, weil er ein Empfangsteil besitzt, welches einer veralteten Norm entspricht, für die keine Programme mehr ausgestrahlt werden.

Die GEZ argumentiert, dass man an ein Fernsehgerät ohne besondere technische Massnahmen mit wenigen Handgriffen eine Set-Top-Box (z.B. DVB-T Empfänger) anschliessen und somit in den Genuss der öffentlich-rechtlichen Geldverbrennung kommen kann.

Dieses Argument ist jedoch uneingeschränkt auch für die bisher gebührenfreien Monitore gültig. Ich vermute, dass hier schleichend auch die Monitore besteuert werden sollen, denn wenn die Argumentation für Fernsehgeräte vor den Gerichten so durchgeht, kann man sie ja auch auf die Monitore anwenden.

Wir sollten alle darauf achten, dass das nicht passiert! Schliesslich kann nach dieser Argumentation ja auch das noch nicht gekaufte Gerät besteuert werden, denn es ist kein besonderer technischer Aufwand nötig, um es zu kaufen und die Installation erfolgt zuhause mit wenigen Handgriffen. Somit wäre potenziell jeder GEZ-pflichtig und die GEZ endlich als versteckte Steuer enttarnt. Ich habe die Hoffnung, dass die GEZ sich damit selbst ein dickes Ei legt. Ich bin mal gespannt auf die ersten Gerichtsurteile dazu - vielleicht lässt sich ja auch noch die ab 2007 einsetzende Besteuerung von internetfähigen PCs unterbinden.

Ich habe eine E-Mail an die GEZ geschrieben und um eine Aufklärung zu diesem Sachverhalt gebeten. Es werden noch Wetten angenommen, ab das Selbsterhaltungs- und Geldverbrennungskartell überhaupt antwortet. Ich wage es ja zu bezweifeln.

Hier die E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bisher waren reine Monitore ohne Empfangsteil nicht gebührenpflichtig.

In Ihrer FAQ auf www.gez.de heisst es nun:

Frage:
“Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik
mein Fernsehgerät deshalb abmelden?”
Antwort:
“Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang. Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist. Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann. Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.”

Rein technisch ist ein Fernsehgerät mit einem konventionellen, nicht DVB-T fähigen Tuner einem reinen Monitor ohne Tuner gleichzusetzen, denn ein Empfang von Rundfunksendungen ist ohne zusätzliche Set-Top-Box damit nicht möglich.

Die Installation einer Set-Top-Box erfordert ihrer Auffassung nach keinen besonderen technischen Aufwand.
Diese Argumentation trifft jedoch ebenfalls auf die bisher gebührenfreien, reinen Monitore zu. Auch an diese lässt (und liess sich in der Vergangenheit) ohne besonderen technischen Aufwand eine Set-Top-Box für Satelliten- oder DVB-T Empfang anschliessen.

Ich bitte Sie daher, mir folgende Fragen zu beantworten:

1) Wie begründen Sie den Unterschied in der Gebührenpflicht zwischen einem reinen Monitor und einem - technisch gleichzusetzenden - Fernsehgerät mit unbrauchbarem Empfangsteil?

2) Sind reine Monitore auch weiterhin nicht gebührenpflichtig, oder haben Sie die Gebührenpflicht auch auf diese ausgeweitet?

3) Wenn die Anschaffung einer Set-Top-Box nicht als besonderer technischer Aufwand gilt, gilt die Anschaffung eines Fernsehgeräts dann als besonderer technischer Aufwand? Schliesslich kann ein beim lokalen Fernsehhändler bereitgehaltenes Fernsehgerät ohne besonderen technischen Aufwand durch einfache Handgriffe in Betrieb genomen werden.

Für die Beantwortung meiner Fragen habe ich eine Frist zum 31. Januar 2006 vorgemerkt

Mit freundlichen Grüssen,

Michael Beck

13.1.2006

Still und heimlich…

Abgelegt unter: — dax @ 10:41 am

hat der Qualitätsbeauftragte der Süddeutschen Zeitung (WerderstrassenWeitesWeblog berichtete gestern) sich meine Kritik per EMail zu Herzen genommen und den fraglichen Absatz geändert. Nun lautet er:

Der Tod des Studenten Boris F. hatte viele Fragen aufgeworfen, von Anfang an. Ein Buch trug sie zusammen – Burkhard Schröders „Tron. Tod eines Hackers“ – und ein zur gleichen Zeit erschienener Film, “23″ von Hans-Christian Schmid, schien die Geschichte von Boris F. geradezu vorwegzunehmen. Verschwörungstheorien grassierten: Von Mord war die Rede, von Mafia, vom Geheimdienst.

Auf die EMail wurde jedoch weder geantwortet, noch ein Honorar für meine Recherche überwiesen :)

12.1.2006

Süddeutsche auf BILD-Niveau

Abgelegt unter: — dax @ 10:52 am

Die Süddeutsche hat einen tollen Artikel über Tron und die Enthüllung seiner Identität in der Wikipedia.

Dort heisst es:

Der Tod des Studenten Boris F. hatte viele Fragen aufgeworfen, von Anfang an. Ein Buch trug sie zusammen – Burkhard Schröders „Tron. Tod eines Hackers“ – und ein Film, „23“ von Hans-Christian Schmid, griff die Geschichte von Boris F. auf. Verschwörungstheorien grassierten: Von Mord war die Rede, von Mafia, vom Geheimdienst.

Tron wurde am 22. Oktober 1998 tot in einem Park aufgefunden.

Der Film “23″ startete in den Kinos am 14. Januar 1999. Haben es die Autoren tatsächlich geschafft, in 2 Monaten ein Drehbuch zu schreiben, den Film zu drehen, schneiden, kopieren und an die Kinos auszuliefern?

Oder könnte es gar sein, dass “23″ garnicht über Trons Leben berichtet, sondern über das von Karl Koch, welcher am 23. Mai 1989, also fast 10 Jahr vor Tron, verstarb?

Merke: Journalismus ist, wenn man von anderen falsche Sachen abschreibt und sich deshalb für unheimlich wichtig hält.

10.1.2006

QSC ist nett zu mir

Abgelegt unter: — dax @ 1:44 pm

Mit QSC verbinde ich gemischte Gefühle - tolle Performance und eigentlich das einzige DSL, welches mir gefällt (reichlich Upstream, niedrige Latenz) - aber der Service ….

Als ich Q-DSL Home bestellt habe, gab es wenige Tage nach meiner Bestellung eine Sonderaktion, bei der ich kostenlos ein VoIP-Telefon hätte abschnorren können. Da mein Anschluss noch weit davon entfernt war geschaltet zu werden, fragte ich bei QSC an, ob sie mich denn noch mit in den Aktionstarif reinrutschen lassen, obwohl ich ja einige Tage zu früh bestellt habe.

Nein, das geht nicht, wegen der ach so engen Kalkulation laber sülz. Nachdem ich vorschlug im Rahmen des Fernabsatzgesetzes meinen Auftrag zu stornieren und gleichzeitig einen neuen (im Aktionstarif) zu erteilen, bekam ich zwar kein Telefon, aber doch zumindest eine Gutschrift von 59 Euro, welche ich dankend angenommen habe, weil ich ja nicht wirklich einen neuen Auftrag erteilen wollte, denn das hätte meine Wartezeit aufs DSL ja nur verlängern können.

Nach drei aufeinanderfolgenden, falsch abgerechneten Monaten bekam QSC sogar die Rechnungsstellung in den Griff, und es wird jetzt korrekt abgebucht.

Insgesamt verbrachte ich vier Monate damit, hinter winzigsten Beträgen herzurennen, nicht etwa, weil ich auf insgesamt knapp 12 Euro wirklich angewiesen wäre, sondern eher aus Prinzip. Man kann bei QSC nur sehr schlecht rechnen und schrieb tatsächlich zwar Beträge gut, jedoch immer die falschen, so dass es sich ein wenig zog.

Irgendwann im November kam dann der neue “Flatflat” Tarif, der im Grunde meinem Tarif entspricht (59 Euro), jedoch zusätzlich eine VoIP-Flatrate für Telefonate ins nationale Festnetz beinhaltet. Einmalige Wechselkosten: 29,- Nicht schlecht. Da ich ja allerdings so gut wie garnicht telefoniere, hat mich das nicht sonderlich interessiert. Wäre da nicht plötzlich eine EMail von QSC gekommen, in der stand dass ich ja völlig Recht habe mit meinen Mosereien und man mir tatsächlich noch Geld schuldet. Das waren zu diesem Zeitpunkt noch etwa 5 Euro.

Eher schelmisch schrieb ich zurück, ob ich mir denn nun auch mit der Bezahlung jeweis vier Monate Zeit lassen dürfte, da QSC ja das mir fälschlicherweise zuviel abgebuchte Geld als zinsfreies Darlehen ansieht, und ob man mich denn nicht zur Entschädigung kostenfrei in den Flatflat-Tarif stecken könnte.

Das lehnte QSC kategorisch ab und rechnete mir in völliger Märtyrermanier zu eigenen Ungunsten vor, dass man mir noch 87 Cents Verzugszinsen gutschreiben werde und damit hoffentlich das Thema erledigt sei. Das fand ich lustig.

Noch lustiger finde ich allerdings, dass es jetzt wieder einen neuen Tarif gibt. Mein jetziger Tarif ist 20 Euro billiger geworden und kostet nur noch 39 Euro statt 59. Zusätzlich kann ich für 9,99 Euro die VoIP-Flatrate dazubuchen. Der Produktwechsel ist kostenlos, und ich kann sogar meine Vertragslaufzeit von 2 Jahren auf 1 Jahr heruntersetzen.

Vielen dank, QSC! Bei euch arbeitet das Produktmanagement perfekt gegen die Buchhaltung - zu meinen Gunsten!

3.1.2006

Die Frau hat echt Humor…

Abgelegt unter: — dax @ 12:52 am

Gratulation...

(update: Schade, bild.t-online.de hat das Bild vom Webserver entfernt :)

1.1.2006

Neujahrsfingerverknotung

Abgelegt unter: — dax @ 5:05 am

oder einfach nur zuviel Alkohol?

01:17 < mixery> forhes neues jahr dir auch *knuztshcv

04:23 < alamar> iczh wüpmsch dir ein gsudhns neuees

05:03 < @unzel> janherlchen glpocjwunsch um neuen jahr
05:07 < @nammy> unzel: ncoohmach au fdeutsch?

(hier geht es um eine Silvestereroberung)

05:12 < @unzel> werd wogl mit ihr ins minfo eegn dieses har ;(
(er erkennt die leichte Entfermdung seiner Muttersprache und korrigiert seine Aussage sofort)
05:12 < @unzel> werde wogl mit ihr insnkinog gehsndeses jahr ;)

ob er sich heute Mittag überhaupt noch an die Frau erinnert ist zweifelhaft…

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